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BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
"Entziehung" des gesetzlichen Richters ; Sinn und Zweck des Rechts auf den gesetzlichen Richter ; Vorbeugung der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung ; Folgen einer Willkürlichkeit und einer offensichtlichen Unhaltbarkeit ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 41 Nr. 6 § 42; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 201/05
- OLG Köln, 05.05.2006 - 6 U 171/05
- BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06
- BGH, 30.01.2007 - VI ZR 114/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06
Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt jedenfalls dann vor, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286, 299 und BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06
Das Recht auf den gesetzlichen Richter soll der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorbeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 95, 322, 327 und 89, 28, 36). - BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06
Das Recht auf den gesetzlichen Richter soll der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorbeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 95, 322, 327 und 89, 28, 36). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06
Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters liegt jedenfalls dann vor, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286, 299 und BVerfG, NJW 2005, 3410, 3411). - OLG Saarbrücken, 02.12.1975 - 4 U 38/74
Auszug aus BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06
Zum anderen stellt die von der Verfahrensordnung grundsätzlich vorgesehene Vorbefassung des Richters, wie bei dem vorherigen Erlass der einstweiligen Verfügung, nicht ohne weiteres einen Ablehnungsgrund dar (vgl. OLG Saarbrücken, OLGZ 1976, 468).